Hotel Tiefenbacham Furkapass

Beherbergung, Verpflegung und Gruppenreservationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Verträge mit dem Hotel Tiefenbach über Beherbergung, damit verbundene Verpflegung und Dienstleistungen sowie Gruppenreservationen im Restaurant. Massgebend bleiben die im Einzelfall bestätigten Leistungen, Preise und besonderen Bedingungen.

Deutsch ist die rechtlich massgebende Fassung.

Tiefenbach AG
Hotel Tiefenbach, Furkastrasse 140, CH-6491 Realp / Uri
+41 41 887 13 22 · info@hotel-tiefenbach.ch · UID CHE-112.896.516

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern oder Schlafplätzen im Touristenlager, für damit verbundene Verpflegungs- und Dienstleistungen sowie für Gruppenreservationen im Restaurant des Hotels Tiefenbach.

1.2 Für Beherbergungsreservationen ab zehn Personen gelten zusätzlich die Gruppenbestimmungen in Ziffer 8. Für Gruppenreservationen im Restaurant gilt Ziffer 9.

1.3 Individuell vereinbarte und in einer Offerte oder Reservationsbestätigung festgehaltene Bedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsplattformen gelten deren zwingende Bedingungen vorrangig; im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.

2. Vertragspartner und verantwortliche Person

2.1 Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Tiefenbach AG, Hotel Tiefenbach, Furkastrasse 140, CH-6491 Realp / Uri, UID CHE-112.896.516, E-Mail info@hotel-tiefenbach.ch.

2.2 Die reservierende Person ist Ansprechpartnerin des Hotels und haftet, soweit gesetzlich zulässig und vereinbart, für die vertraglichen Verpflichtungen der von ihr angemeldeten Gäste oder Gruppenteilnehmenden.

3. Anfrage, Offerte und Vertragsabschluss

3.1 Eine über die Website übermittelte Anfrage ist unverbindlich und stellt noch keine Reservation dar.

3.2 Ein Vertrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zustande kommen. Er ist verbindlich, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Leistungen und den Preis geeinigt haben oder das Hotel die Reservation bestätigt. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Hotel bestätigt werden.

3.3 Eine Offerte gilt während der darin genannten Frist und nur, solange die angebotene Verfügbarkeit besteht. Bis zur Annahme der Offerte oder Bestätigung der Reservation darf das Hotel frei über Zimmer, Schlafplätze und Restaurantkapazitäten verfügen. Nach Vertragsabschluss gelten die vertraglichen und gesetzlichen Rechte beider Parteien.

4. Leistungen, Preise und Währung

4.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Offerte oder Reservationsbestätigung. Abbildungen und allgemeine Beschreibungen auf der Website dienen der Information und können saisonbedingt abweichen.

4.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und einschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Tourismusabgabe ist, sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt, nicht enthalten und vor Ort zu bezahlen.

4.3 Preisangaben in einer anderen Währung dienen der Orientierung. Geschuldet ist der bestätigte Betrag in Schweizer Franken. Wird ausnahmsweise in einer anderen Währung bezahlt, ist der am Zahlungstag vom Hotel oder Zahlungsdienstleister angewandte Umrechnungskurs massgebend.

4.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet, sofern nicht das Hotel die Nichtleistung zu vertreten hat, eine anderweitige Vergabe erfolgt oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

5. Zahlung, Buchungssicherheit und Gutscheine

5.1 Zahlungen vor Ort können bar oder mit den vom Hotel akzeptierten Zahlungsmitteln erfolgen. Zahlung auf Rechnung ist nur nach Absprache möglich.

5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist. Nach Eintritt des Verzugs ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.3 Das Hotel kann eine Anzahlung, Vorauszahlung, schriftliche Buchungs- oder Kostengutsprache oder eine Kreditkartengarantie über einen sicheren Übermittlungsweg verlangen. Höhe und Fälligkeit werden in der Offerte oder Reservationsbestätigung festgelegt.

5.4 Anzahlungen werden an den geschuldeten Gesamtbetrag angerechnet. Im Fall einer Annullierung darf das Hotel sie bis zur Höhe der geschuldeten Annullierungskosten verrechnen; ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückerstattet.

5.5 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

6. Anreise und Abreise

6.1 Die Anreise- und Abreisezeiten richten sich nach der Reservationsbestätigung oder den aktuellen Angaben des Hotels. Eine verspätete Anreise ist dem Hotel möglichst frühzeitig mitzuteilen.

6.2 Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Preisreduktion. Die Ziffern 11 und 13 bleiben vorbehalten.

7. Annullierung von Einzelreservationen

7.1 Als Einzelreservation gilt eine Beherbergungsreservation für weniger als zehn Personen. Annullierungen müssen dem Hotel in Textform, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt werden. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Hotel in der Ortszeit von Realp.

Annullierung von Einzelreservationen
Eingang der AnnullierungAnnullierungskosten
Mindestens 7 volle Tage vor dem vereinbarten Anreisetagkostenfrei
6 Tage bis mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Anreise50 %
Weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Anreise100 %
Nichtanreise ohne Annullierung100 %

7.2 Die Prozentwerte beziehen sich auf den vereinbarten Preis der annullierten Leistungen, ohne Tourismusabgabe und ohne nicht bezogene, separat verrechnete Zusatzleistungen.

7.3 Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Der Gast kann nachweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Abweichende, ausdrücklich bestätigte Tarife oder Sonderangebote, insbesondere nicht stornierbare Tarife, gehen dieser Regelung vor.

8. Gruppenreservationen für Beherbergung ab zehn Personen

8.1 Als Beherbergungsgruppe gilt eine gemeinsam angemeldete Reservation für mindestens zehn Personen, unabhängig davon, ob die Unterbringung in Hotelzimmern, im Touristenlager oder kombiniert erfolgt.

Gruppenreservationen für Beherbergung ab zehn Personen
Eingang der AnnullierungAnnullierungskosten
Mindestens 30 volle Tage vor dem vereinbarten Anreisetagkostenfrei
29 bis 15 volle Tage vor dem vereinbarten Anreisetag50 %
14 bis 8 volle Tage vor dem vereinbarten Anreisetag75 %
Weniger als 8 volle Tage vor dem vereinbarten Anreisetag100 %
Nichtanreise ohne Annullierung100 %

8.2 Teilannullierungen und Reduktionen der Personenzahl werden anteilsmässig nach denselben Fristen berechnet, sofern die Offerte oder Reservationsbestätigung keine abweichende Toleranz vorsieht.

8.3 Die definitive Personenzahl sowie besondere Verpflegungsbedürfnisse sind dem Hotel spätestens sieben Tage vor der Anreise mitzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.4 Für Gruppen kann das Hotel eine Anzahlung und gestaffelte Zahlungsfristen festlegen. Die Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Vergabe gemäss Ziffer 7.3 gilt sinngemäss.

9. Gruppenreservationen im Restaurant

9.1 Die spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Anlass gemeldete Personenzahl ist für die Mindestrechnungsstellung massgebend. Bei einer höheren tatsächlichen Teilnehmerzahl werden die tatsächliche Teilnehmerzahl und Konsumation verrechnet.

Gruppenreservationen im Restaurant
Annullierung der gesamten RestaurantgruppeAnnullierungskosten
Mindestens 7 volle Tage vor dem vereinbarten Anlasskostenfrei
6 bis 4 volle Tage vor dem vereinbarten Anlass50 %
3 volle Tage oder weniger vor dem vereinbarten Anlass80 %
Nichtanreise ohne Annullierung100 %

9.2 Die Prozentwerte beziehen sich auf das gebuchte Arrangement. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe werden angerechnet. Für reine Konsumationsreservationen ohne vereinbartes Arrangement wird der nachweisbare Ausfall berechnet.

10. Wetter, Lawinengefahr und alpine Verhältnisse

10.1 Das Hotel liegt auf 2109 Metern über Meer. Zufahrt, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten hängen von Jahreszeit, Wetter, Schnee- und Strassenverhältnissen sowie behördlichen Anordnungen ab.

10.2 Im Winter ist das Hotel nicht mit dem Auto erreichbar. Der Zustieg ab Realp erfolgt in eigener Verantwortung und ist kein präparierter Winterwanderweg. Die Wintersperre der Furkapassstrasse ist eine bekannte saisonale Gegebenheit und gilt nicht als unvorhersehbares Ereignis.

10.3 Ist das Hotel geöffnet und kann es die bestätigte Leistung erbringen, gelten grundsätzlich die Annullierungsbedingungen der Ziffern 7 bis 9. Das Wetter- und Tourenrisiko trägt der Gast.

10.4 Erkennt das Hotel eine glaubhaft gemachte wetter- oder lawinenbedingte Unzumutbarkeit schriftlich an, kann es anstelle der ordentlichen Annullierungskosten 60 Prozent des vereinbarten Betrags berechnen. Bei einer Neubuchung innerhalb von zwölf Monaten werden davon 50 Prozentpunkte angerechnet; 10 Prozent des ursprünglichen Betrags verbleiben als Aufwandsentschädigung. Diese Sonderregelung gilt nur nach schriftlicher Bestätigung des Hotels.

10.5 Angaben des Hotels ersetzen keine individuelle Tourenberatung, alpine Ausbildung oder Beurteilung der aktuellen Lawinen- und Wetterlage. Gäste sind für Planung, Ausrüstung, körperliche Eignung und rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich.

11. Nichtanreise und vorzeitige Abreise

11.1 Bei Nichtanreise ohne rechtzeitige Annullierung werden 100 Prozent des vereinbarten Preises der gebuchten Leistungen berechnet.

11.2 Bei vorzeitiger Abreise bleibt der vereinbarte Preis für den restlichen Aufenthalt geschuldet. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer erfolgreichen anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Dies gilt nicht, wenn das Hotel die vorzeitige Abreise zu vertreten hat.

12. Ersatzperson und Umbuchung

12.1 Der Gast kann nach vorheriger Zustimmung des Hotels eine geeignete Ersatzperson benennen, welche die Reservation zu denselben Bedingungen übernimmt.

12.2 Umbuchungen und Gutschriften sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Hotels verbindlich. Soweit das Hotel eine Kulanzlösung gewährt, werden deren Betrag, Gültigkeit und Bedingungen schriftlich festgehalten.

13. Annullierung durch das Hotel und höhere Gewalt

13.1 Kann das Hotel die vereinbarte Leistung aufgrund behördlicher Anordnung, akuter Sicherheitsgefahr, Naturereignissen, schwerer technischer Störungen oder anderer nicht von ihm zu vertretender Umstände nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erbringen, kann es die Reservation ganz oder teilweise annullieren.

13.2 Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie sich aus zwingendem Recht ergeben.

13.3 Das Hotel informiert betroffene Gäste so rasch wie möglich und bemüht sich, soweit zumutbar, um eine Umbuchung oder geeignete Ersatzlösung.

14. Hunde und andere Haustiere

14.1 Stubenreine, trockene und saubere Hunde sind nach vorheriger Anmeldung willkommen. Andere Haustiere bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Hotels.

14.2 Hunde dürfen aus hygienischen Gründen nicht in Gästebetten und sind im sowie um das Haus an der Leine zu führen.

14.3 Sofern in der Reservationsbestätigung nichts anderes angegeben ist, beträgt der Zuschlag CHF 10.00 pro Hund und Nacht ohne Futter. Die verantwortliche Person haftet im gesetzlichen Umfang für verursachte Schäden und ausserordentliche Reinigungskosten.

15. Kinder, Gästeverhalten und Hausordnung

15.1 Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht und Verantwortung einer erziehungsberechtigten oder von dieser bevollmächtigten Person beherbergt werden.

15.2 Die Einrichtungen des Hotels sind sorgfältig und bestimmungsgemäss zu benutzen. Den Anweisungen des Hotelpersonals sowie Sicherheits- und Brandschutzvorschriften ist Folge zu leisten. In sämtlichen Innenräumen gilt Rauchverbot.

15.3 Das Hotel kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei erheblicher Gefährdung anderer Personen, schwerer Störung des Betriebs, vorsätzlicher Sachbeschädigung oder wiederholter Missachtung berechtigter Anweisungen. Gesetzliche und vertragliche Zahlungsansprüche bleiben vorbehalten.

16. Schäden und ausserordentliche Reinigung

16.1 Wer Eigentum des Hotels vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, verunreinigt oder verliert, haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden.

16.2 Das Hotel kann die tatsächlich erforderlichen Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung stellen. Bei Verdacht auf eine Straftat bleibt eine Meldung an die zuständigen Behörden vorbehalten.

17. Haftung des Hotels

17.1 Das Hotel haftet für direkte Schäden, die es vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet es nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt unberührt.

17.2 Das Hotel haftet nicht für Leistungen unabhängiger Drittanbieter oder alpine Aktivitäten ausserhalb seines Verantwortungsbereichs, sofern es den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

18. Eingebrachte Sachen und Wertgegenstände

Für eingebrachte Sachen und Wertgegenstände gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts über die Haftung von Gastwirten. Wertgegenstände sind, soweit angeboten, zur sicheren Aufbewahrung zu übergeben. Verlust oder Beschädigung ist dem Hotel unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

19. Annullations- und Reiserücktrittsversicherung

Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Annullations- oder Reiserücktrittsversicherung. Der Abschluss und die Prüfung des Deckungsumfangs sind Sache des Gastes. Eine Versicherung ändert die Zahlungspflichten gegenüber dem Hotel nicht; der Gast rechnet eine allfällige Erstattung selbst mit der Versicherung ab.

20. Mängel und Beanstandungen

Beanstandungen sind dem Hotel unverzüglich während des Aufenthalts oder Anlasses mitzuteilen, damit eine angemessene Abhilfe möglich ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Eine unterlassene zumutbare Meldung kann bei der Beurteilung allfälliger Ansprüche berücksichtigt werden.

21. Datenschutz

Personendaten werden zur Bearbeitung von Anfragen und Reservationen, zur Vertragserfüllung, Abrechnung, Buchungssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die aktuelle Datenschutzerklärung auf www.hotel-tiefenbach.ch.

22. Änderungen und Teilunwirksamkeit

22.1 Für eine Reservation gilt die Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die beim Vertragsabschluss zugänglich war. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge.

22.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen und Stand

23.1 Es gilt schweizerisches Recht.

23.2 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Im Übrigen sind die Gerichte in Altdorf, Kanton Uri, zuständig.

23.3 Die englische Fassung dient der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgebend, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Stand: 26. September 2026

Stand: 26. September 2026